Der Mordtatbestand de lege ferenda
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Über die Reformbedürftigkeit des geltenden Mordtatbestandes besteht weitgehend Konsens. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke bereitet de lege lata im Zusammenhang mit der Tötung eines sog. „Haustyrannen“ erhebliche Schwierigkeiten, die der Bundesgerichtshof über seine „Rechtsfolgenlösung“ auf eine mit dem Gesetz kaum zu vereinbarende Weise löst. Eine Reform des seit 1941 in materiell-rechtlicher Hinsicht unverändert gebliebenen § 211 StGB ist jedoch bisher nicht gelungen. Das mag zum einen daran liegen, dass bereits ausgearbeitete Vorschläge keine breitere Zustimmung fanden, zum anderen daran, dass ein Eingriff in diesen Tatbestand zu einer erheblichen Veränderung des Systems der vorsätzlichen Tötungsdelikte führte und auch weit reichende Konsequenzen mit sich brächte, die bedacht werden müssen. Die vorliegende Dissertation will die Reformdiskussion beleben und unterbreitet – neben einem Reformvorschlag für den Tatbestand des Totschlages – einen konkreten Neuregelungsvorschlag für einen Mordtatbestand de lege ferenda.