Die Entwicklung des Personalvertretungsrechts in Nordrhein-Westfalen
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Das nordrhein-westfälische Personalvertretungsrecht ist einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt. Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht nicht zuletzt, seitdem ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum schleswig-holsteinischen Personalvertretungsrecht aus dem Jahre 1995 die Grenzen personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmung enger gesteckt hat. Reformanstöße hat auch die Bull-Kommission zur Reform des öffentlichen Dienstes gegeben. Gleiches gilt für die Föderalismusdiskussion; von einer Abschaffung der Rahmengesetzgebung wäre auch das Personalvertretungsrecht betroffen. Umso augenfälliger ist, dass das nordrhein-westfälische Per-sonalvertretungsrecht seit zehn Jahren keine Veränderung mehr erfahren hat. Seine Entwicklung ist vielmehr durch gesetzgeberischen Stillstand gekennzeichnet. Die Arbeit untersucht die Entwicklung des nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrechts und analysiert die wesentlichen Einflussfaktoren für die Gesetzgebungspraxis. Während es bereits eine Anzahl rein rechtlicher Untersuchungen zum Personalvertretungsrecht gibt, ist den rechtspolitischen und rechtstatsächlichen Aspekten, die im Gesetzgebungsalltag von großer Bedeutung sind, bislang nicht grundlegend nachgegangen worden. Methodisch werden neben dem Schrifttum vor allem Archivmaterialien, Ministerialakten und Gespräche mit Zeitzeugen als Quellen genutzt. Untersucht werden der Einfluss der Gewerkschaften und Verbände, die Bedeutung der Rechtsprechung und der anderen Personalvertretungsgesetze sowie des Betriebsverfassungsgesetzes für die Entwicklung des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Nachgegangen wird auch der Frage, inwieweit die wissenschaftliche Diskussion und finanzielle Zwänge die Gesetzgebungspraxis beeinflusst haben.