Der Erwerb eigener Aktien als Ausschüttungsinstrument
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Der Erwerb eigener Aktien war in Deutschland lange grundsätzlich verboten. Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Gesetzgeber diese restriktive Haltung jedoch aufgegeben. Deutsche Aktiengesellschaften können aufgrund des neu geschaffenen Erwerbstatbestandes in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG nunmehr bis zu 10 % ihrer Anteile auch unabhängig von einem gesetzlich vorgegebenen Zweck zurückkaufen. Von Seiten der Unternehmen ist diese Neuregelung positiv aufgenommen worden. Aktienrückkäufe gehören in Deutschland mittlerweile zur gängigen Praxis. Mit Blick auf die Aktionäre wurde ebenfalls, häufig jedoch sehr pauschal, auf die Vorzüge dieses Finanzierungsinstruments hingewiesen. Hierdurch konnte der Eindruck entstehen, Aktienrückkäufe seien per se eine Wohltat für alle Anteilseigner. Dem ist aber nicht so. Eine mit einer Dividendenzahlung vergleichbare Ausschüttung von Kapital an die Aktionäre setzt vielmehr eine bestimmte Gestaltung von Rückkaufprogrammen voraus. Im Rahmen dieser Arbeit soll geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Zudem sollen die konkreten Risiken und Gefahren aufgezeigt werden, die für die Anleger mit Aktienrückkäufen verbunden sind. Dr. Jens Last, geboren 1971 in Berlin, studierte Rechtswissenschaften in Berlin. 1999-2001 Referendariat in Berlin. 2002-2004 Rechtsanwalt in Düsseldorf, 2004-2005 MBA-Studium in Warwick/England und Chicago. 2005 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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- ISBN
- 9783830511731