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Internet-Tauschbörsen

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Wird durch „Internet-Tauschbörsen“ ermöglicht, dass Raubkopierer die Anonymität des Internets für urheberrechtswidrige Handlungen nutzen, oder ist selbst dieser Download von urheberrechtlich geschützten Werken als zulässige Kopie zum Privatgebrauch zu betrachten? Die Frage, ob solche Handlungen rechtlich als verpönte Piraterie oder als freie Werknutzungen zu qualifizieren sind, beschäftigte in den letzten Jahren nicht nur Juristen, betroffene Künstler und die Musikindustrie, sondern vor allem auch unzählige Internet-Nutzer, die kostenlos Musik- und Filmwerke aus dem Internet herunterladen. Das vorliegende Buch behandelt nach kurzer Einleitung die technischen Grundlagen sowie die wesentlichen Unterschiede in der Struktur von derartigen „File-Sharing-Programmen“, die es jedermann ermöglichen, Werke online und ohne Bezahlung zu beziehen. In diesem Zusammenhang werden neben einer Analyse der gerichtlichen Entscheidung gegen „Napster“ auch andere bedeutende Verfahren gegen Betreiber ähnlicher Tauschbörsen erörtert. Im folgenden Kapitel werden zunächst europarechtliche Grundlagen dargelegt, bevor die Zulässigkeit des Nutzens solcher „Internet-Tauschbörsen“ im Lichte des österreichischen Urheberrechts ausführlich hinterfragt wird. Dabei wird an mehreren Stellen auch ein kurzer Vergleich mit der Rechtslage in Deutschland hergestellt. Abschliessend wird die Problematik der Rechtsdurchsetzung bei Delikten, die im Internet verübt wurden, behandelt.

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2006

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