Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist das „Zentrum“ des Betriebsverfassungsgesetzes. Im ersten Teil des Buches wird ein Überblick über Inhalt, Reichweite und Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gegeben. Im zweiten Teil wird die Praxis der Mitbestimmung anhand des Katalogs der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 des Betriebsverfassungsgesetzes mit Fallbeispielen dargestellt. Im dritten Teil wird auf die Besonderheiten der Mitbestimmung des Betriebsrats im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eingegangen. Das Buch wurde aus der Praxis für die Praxis geschrieben – Ziel der Autoren, ehemalige Richter aus der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, ist es dazu beizutragen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats zum Wohle des Betriebes und der Beschäftigten gelingt. Die veröffentlichte Rechtsprechung ist bis 15. 10. 2010 berücksichtigt.
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Betriebsrat und soziale Angelegenheiten, Lothar Beseler
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2010
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- Titel
- Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Lothar Beseler
- Verlag
- Rieder
- Erscheinungsdatum
- 2010
- ISBN10
- 3939018236
- ISBN13
- 9783939018230
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist das „Zentrum“ des Betriebsverfassungsgesetzes. Im ersten Teil des Buches wird ein Überblick über Inhalt, Reichweite und Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gegeben. Im zweiten Teil wird die Praxis der Mitbestimmung anhand des Katalogs der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 des Betriebsverfassungsgesetzes mit Fallbeispielen dargestellt. Im dritten Teil wird auf die Besonderheiten der Mitbestimmung des Betriebsrats im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eingegangen. Das Buch wurde aus der Praxis für die Praxis geschrieben – Ziel der Autoren, ehemalige Richter aus der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, ist es dazu beizutragen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats zum Wohle des Betriebes und der Beschäftigten gelingt. Die veröffentlichte Rechtsprechung ist bis 15. 10. 2010 berücksichtigt.