Staatliche Schutzpflichten für geistiges Eigentum
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Geistiges Eigentum spielt im gegenwärtigen „Informationszeitalter“ eine zunehmend wichtige Rolle. Einerseits hängt der Erfolg allgemeiner wirtschaftlicher Unternehmungen in immer stärkerem Maße von den zur Verfügung stehenden Immaterialgüterrechten wie Patenten, Geschmacksmustern oder Marken, aber auch bloßem „know-how“ ab, andererseits hat sich um die Gegenstände des geistigen Eigentums auch als Ware - insbesondere auf dem Gebiet des künstlerischen Schaffens - eine ganze Industrie entwickelt. Dabei sind gerade die Gegenstände des geistigen Eigentums aufgrund ihrer Körperlosigkeit, Flüchtigkeit und meist unproblematischen Reproduzierbarkeit besonders der Gefahr der vom „geistigen Eigentümer“ nicht gewollten Inanspruchnahme ausgesetzt. Der Autor geht der Frage nach, inwieweit der Staat verpflichtet ist, denjenigen, die an der Schaffung immaterieller Werte beteiligt waren, Schutz vor solcher Inanspruchnahme zu bieten. Ausgangspunkt ist dabei die inzwischen in der verfassungsrechtlichen Diskussion etablierte, aber noch recht lückenhafte Lehre von den staatlichen Schutzpflichten. Diese wird insbesondere im Bereich des Art. 14 GG konkretisiert und es werden die sich vor allem aus der Wesensgehaltsgarantie und dem Untermaßverbot ergebenden Anforderungen an die staatlichen Gewalten herausgearbeitet. Die anschließende und beispielhaft vertiefte Betrachtung der aktuellen Situation in Deutschland zeigt, dass der Staat seiner Schutzverpflichtung - insbesondere durch das gegenwärtig mittels Immaterialgüterrechten und Wettbewerbsrecht etablierte Schutzniveau - hinreichend nachkommt. Dabei ist er allerdings zur Beobachtung der tatsächlichen Situation verpflichtet und muss gegebenenfalls - wie gerade erst im Fall der digitalen Privatkopien geschehen - Nachbesserungen vornehmen.