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Sächsisches Meldegesetz, SAKD-Gesetz

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Der Autor Staatsminister a. D. Georg Brüggen bietet neben einer ausführlichen Einleitung zur Gesetzesnovelle 2006 eine umfangreiche Erläuterung der wichtigen Neuerungen beider Gesetze. Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem: * Landesinterne und länderübergreifende Kommunikation der Meldebehörden durch elektronische Datenübermittlung (Datenübertragung); * Einrichtung der Möglichkeit für Gemeinden, bestimmte Amtshandlungen über das Internet anzubieten (einfache Melderegisterauskunft, Anmeldung und Auskunft über die eigenen Daten); * Weitgehender Verzicht auf die Abmeldung; * Verzicht auf das Ausfüllen von Anmeldescheinen bei Bereitstellung eines vorausgefüllten Meldescheins; * Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters (KKM) unter Verwendung einer landesweiten Meldenummer; * Verbesserung der Qualität der Melderegister * Streichung der Ausnahme von der Meldepflicht für Aussiedler oder ausländische Flüchtlinge. Neben dem Sächsischen Meldegesetz und dem SAKD-Gesetz sind das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die Erste und Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV) abgedruckt.

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Sächsisches Meldegesetz, SAKD-Gesetz, Georg Brüggen

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2006
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