Sächsisches Meldegesetz, SAKD-Gesetz
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Der Autor Staatsminister a. D. Georg Brüggen bietet neben einer ausführlichen Einleitung zur Gesetzesnovelle 2006 eine umfangreiche Erläuterung der wichtigen Neuerungen beider Gesetze. Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem: * Landesinterne und länderübergreifende Kommunikation der Meldebehörden durch elektronische Datenübermittlung (Datenübertragung); * Einrichtung der Möglichkeit für Gemeinden, bestimmte Amtshandlungen über das Internet anzubieten (einfache Melderegisterauskunft, Anmeldung und Auskunft über die eigenen Daten); * Weitgehender Verzicht auf die Abmeldung; * Verzicht auf das Ausfüllen von Anmeldescheinen bei Bereitstellung eines vorausgefüllten Meldescheins; * Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters (KKM) unter Verwendung einer landesweiten Meldenummer; * Verbesserung der Qualität der Melderegister * Streichung der Ausnahme von der Meldepflicht für Aussiedler oder ausländische Flüchtlinge. Neben dem Sächsischen Meldegesetz und dem SAKD-Gesetz sind das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die Erste und Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV) abgedruckt.
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Sächsisches Meldegesetz, SAKD-Gesetz, Georg Brüggen
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2006
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- Titel
- Sächsisches Meldegesetz, SAKD-Gesetz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Georg Brüggen
- Verlag
- Saxonia-Verl. für Recht, Wirtschaft und Kultur
- Erscheinungsdatum
- 2006
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3937951407
- ISBN13
- 9783937951409
- Reihe
- Neues Sachsenrecht
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Der Autor Staatsminister a. D. Georg Brüggen bietet neben einer ausführlichen Einleitung zur Gesetzesnovelle 2006 eine umfangreiche Erläuterung der wichtigen Neuerungen beider Gesetze. Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem: * Landesinterne und länderübergreifende Kommunikation der Meldebehörden durch elektronische Datenübermittlung (Datenübertragung); * Einrichtung der Möglichkeit für Gemeinden, bestimmte Amtshandlungen über das Internet anzubieten (einfache Melderegisterauskunft, Anmeldung und Auskunft über die eigenen Daten); * Weitgehender Verzicht auf die Abmeldung; * Verzicht auf das Ausfüllen von Anmeldescheinen bei Bereitstellung eines vorausgefüllten Meldescheins; * Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters (KKM) unter Verwendung einer landesweiten Meldenummer; * Verbesserung der Qualität der Melderegister * Streichung der Ausnahme von der Meldepflicht für Aussiedler oder ausländische Flüchtlinge. Neben dem Sächsischen Meldegesetz und dem SAKD-Gesetz sind das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die Erste und Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV) abgedruckt.