Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung
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Der Reichsfinanzhof hat in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts den einkommensteuerrechtlichen Begünstigungstatbestand der Rücklage für Ersatzbeschaffung entwickelt. Danach ist ein Steuerpflichtiger in Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen ausscheidet, berechtigt, die stillen Reserven des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Heute gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu Gewohnheitsrecht geworden ist. Im ersten Teil der Untersuchung stellt Hendrik Marchal die Rücklage für Ersatzbeschaffung und die mit ihr vergleichbaren Begünstigungstatbestände dar und zeigt die zugrunde liegenden Prinzipien auf. Im zweiten Teil weist er nach, dass weder die gewohnheitsrechtliche Begründung der Rücklage für Ersatzbeschaffung noch andere Begründungsansätze überzeugen. Daher fordert er eine gesetzliche Regelung. Im dritten Teil geht es um die gesetzgeberischen Möglichkeiten, die bei einer Normierung bestehen. In diesem Zusammenhang geht der Autor auch auf die aktuellen Reformentwürfe zum Einkommensteuergesetz ein.