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Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen im Fokus der prozeßrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier untersucht die dogmatische Einordnung und prozeßrechtliche Behandlung der im deutschen Privatrecht vorhandenen Popularklage und Verbandsklage. Diese Klagebefugnisse dienen nicht der Durchsetzung individueller Vermögenspositionen, sondern der objektiven Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen. Der Autor grenzt die Popular- und Verbandsklage von der Durchsetzung individueller Ansprüche, wie etwa in Sammelklagen, ab. Zunächst beleuchtet er die im römischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle durch die actio popularis. Anschließend analysiert er die heutigen Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht. Halfmeier identifiziert gemeinsame Strukturprobleme dieser Klageformen und bietet innovative Lösungen basierend auf dem geltenden Recht an. Dabei behandelt er Aspekte wie Klagebefugnis, die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozess. Zudem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht unterbreitet.
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Popularklagen im Privatrecht, Axel Halfmeier
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- 2006
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