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Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz

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Am 14. September 2005 hat der Landtag in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG –) beschlossen. Damit wird das bisher geltende Landespflegegesetz (LPflG) abgelöst. Mit dem LNatSchG wird das Landesnaturschutzrecht völlig neugefasst und modernisiert sowie die Rahmenvorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgefüllt. Daneben werden europarechtliche Vorgaben berücksichtigt. Ziel des LNatSchG ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu sichern. Zu den wesentlichen Regelungen zählen u. a.: Bestimmungen zum Eingriff und seine Kompensation, Schutzgebietsbestimmungen, Kooperation mit Dritten, Weiterentwicklung verfahrensrechtlicher Instrumente im Rahmen der europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben (insbesondere die Eingriffsregelung), Möglichkeiten von Ausnahmeentscheidungen sowie Bestimmungen zu den Instrumenten im Naturschutz. Neben dem am 15. Oktober 2005 in Kraft getretenen LNatSchG sowie dem BNatSchG enthält die Textsammlung “Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz” die neue Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes (EingriffsV), die Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie weitere aktuelle naturschutzrechtliche Vorschriften. Die Textsammlung ist in Zusammenarbeit mit dem NABU Rheinland-Pfalz entstanden und enthält eine von Herrn Friedrich Wulf (Naturschutzreferent, NABU Rheinland-Pfalz) verfasste Einleitung.

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Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz, Vicki Vodova

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2006
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