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Handlungshilfen für Wahlvorstände Personalräte haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz weitreichende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte; sie werden regelmäßig alle vier Jahre in einem detailliert geregelten Verfahren gewählt. Wahlvorstände erfahren in allen Einzelheiten, wie sie eine korrekte Wahl durchführen: Aktuelle Rechtsgrundlagen der Personalratswahlen Ergänzendes Bundesrecht Hinweise aus der Praxis für die Praxis Vordrucke und Formularmuster
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Personalratswahl im Bundesdienst, Andreas Gronimus
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- 2006
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