Nachteiligkeit als Schranke der Betriebsautonomie
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„Die Zeichen der Zeit stehen in Richtung betrieblicher Regelungen, der im Gesetz. ausgeprägte Vorrang des Tarifvertrags verliert offensichtlich in der arbeitsrechtlichen Praxis an Bedeutung“. Diese von Otto Rudolf Kissel im Jahre 1994 getroffene Einschätzung gilt heute mehr denn je. Ausgehend vom Rüthers-Leber-Kompromiss 1984, über die Fälle „Viessmann“ und „Burda“ hat die betriebliche Regelungsebene einen ganz erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren bis hin zu den immer wieder beworbenen „Betrieblichen Bündnissen für Arbeit“. Es galt daher - schon unabhängig von den jüngsten Zweifeln die die Betriebsratskrise bei Volkswagen im Jahre 2005 hervorgerufen hat - zu untersuchen, inwieweit die betriebliche Regelungsebene für arbeitnehmernachteilige Maßnahmen (etwa Einführung der 40-Stunden-Woche oder Kürzung von Sonderleistungen) insbesondere vor dem Hintergrund teleologischer, legitimativer, kompetentieller und verfassungsrechtlicher Erwägungen überhaupt zur Verfügung steht.