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Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechts maßgeblich beeinflusst. Klaus Hoffmann-Holland analysiert dieses kriminalpolitisch relevante Instrument umfassend und interdisziplinär, indem er Kriminologie, sozialwissenschaftliche Methodologie, juristische Methodenlehre sowie strafrechtsrelevantes Verfassungsrecht zusammenführt. Er untersucht verschiedene Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen und beleuchtet die umstrittene Frage nach den strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für solche Versuche im Kontext des Gesetzlichkeitsprinzips, des Schuldprinzips und der Schutzfunktionen des Strafrechts. Auf Basis dieser Analyse identifiziert der Autor Spielräume für Modellversuche im Strafrecht, etwa bei der Erprobung von Babyklappen oder Maßnahmen der „harm reduction“ im Betäubungsmittelstrafrecht (z.B. Spritzenvergabe, heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger, Drogeninhaltskontrolle). Dabei werden die rechtlichen Möglichkeiten für Modellversuche, die auf gesetzlichen Erprobungsklauseln basieren, von denen durch Praxisinitiativen unterschieden. Letztere ermöglichen durch eine folgenorientierte teleologische Auslegung die Integration sozialwissenschaftlicher Ansätze in die Rechtswissenschaft.
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Der Modellgedanke im Strafrecht, Klaus Hoffmann-Reicker
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- 2007
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