Embryonenschutzgesetz und Forschung an menschlichen Stammzellen
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Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist Gegenstand kontroverser rechtlicher und ethischer Diskussionen. Die einen sehen in der Forschung an embryonalen Stammzellen den Schlüssel zur Heilung heute noch unheilbarer Krankheiten, für die anderen stellt sie einen gefährlichen Tabubruch dar, weil menschliches Leben als Erzeugnis für den Heilungsprozessanderer ausgenutzt wird. Die juristischen Fragestellungen, die dieser Forschungszweig in erster Linie aufwirft, betreffen vor allem die Art und Weise der Herstellung embryonaler Stammzellen, da die zu ihrer Gewinnung verwendeten Embryonen in aller Regel zerstört werden. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet die verbrauchende Embryonenforschung. Ob es allerdings den neuen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren Stand hält, wird kontrovers beurteilt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die systematische Analyse der Tatbestände des Embryonenschutzgesetzes auf die Anwendung der neuartigen Fortpfl anzungstechniken, außerdem werden die damit zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragen behandelt.