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Gemeinschaftsgrundrechte und der Schutz von Minderheiten

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Obwohl beinahe jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union Minderheiten aufweist, wird dem Minderheitenschutz im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine besondere Beachtung geschenkt. Dies kann auch nicht damit begründet werden, dass die Berührungspunkte zwischen dem Gemeinschaftsrecht und den Minderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten noch spärlich sind. Denn tatsächlich stellt sich die Frage der Reichweite des Minderheitenschutzes im Gemeinschaftsrecht schon heute, da fördernde Minderheitenschutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der zu den prägenden Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, kollidieren können. Ein gewisser Schutzstandard ist zwar bereits durch das bestehende Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Gemeinschaftsgrundrechte gegeben. Es ist jedoch nicht hinreichend geklärt, wie weit dieser Schutz reicht. Die Autorin untersucht daher die Frage, inwieweit Minderheiten innerhalb der Europäischen Union durch die Gemeinschaftsgrundrechte geschützt werden. Hierbei wird nicht nur der derzeitige gemeinschaftsrechtliche Grundrechtsschutz betrachtet, wie er durch den Europäischen Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung gewährleistet wird. Vielmehr werden auch die Gemeinschaftsgrundrechte gemäß der derzeit noch unverbindlichen Grundrechtscharta auf ihre minderheitenrelevanten Inhalte überprüft. Bei der Darstellung des derzeitigen Grundrechtsschutzes wird zunächst die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Hinblick auf Minderheiten ausgewertet. Anschließend wird untersucht, welche Rechte darüber hinaus zugunsten von Minderheiten im Rahmen der wertenden Rechtsvergleichung aus den Rechtserkenntnisquellen abgeleitet werden können. Schwerpunkte sind hier der Schutz vor Diskriminierung, der Schutz des besonderen Lebensstils einer Minderheit sowie das Recht auf Bewahrung und Entwicklung der eigenen Identität. Bei der Darstellung des durch die Grundrechtscharta gewährleisteten Grundrechtsschutzes liegt der Schwerpunkt auf der in Art. 22 niedergelegten Verpflichtung der Union zur Achtung der Vielfalt an Kulturen, Religionen und Sprachen. Daneben enthält das Buch grundlegende Ausführungen über Minderheiten in Europa und den gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutz sowie eine Erörterung der Frage, in welchen Konstellationen die Gemeinschaftsgrundrechte für Angehörige von Minderheiten überhaupt von Relevanz sein können.

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2006

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