Verfassungsmässigkeit der Besteuerung des Betriebsvermögens bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer
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In diesem Buch wird untersucht, inwieweit die Steuerentlastungsvorschriften des Erbschaftsteuergesetzes für Betriebsvermögen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen. Unterschiede in der Besteuerung von Betriebsvermögen und anderen Vermögensarten haben in Deutschland eine lange Tradition. Dabei hat sich die Perspektive in den letzten Jahren radikal geändert. Früher sah man bei betrieblichem Vermögen eine besondere Leistungsfähigkeit und belastete dieses stärker als andere Vermögensarten. Heute ist der Gesetzgeber bestrebt, inländische Unternehmen zu entlasten, um deren Position im internationalen Wettbewerb zu verbessern. Die schon immer umstrittene Frage, inwieweit solche Unterschiede in der Besteuerung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sind, stellt sich nun erneut, jedoch unter umgekehrten Vorzeichen. In diesem Buch wird diese Frage exemplarisch am Beispiel der Entlastungsvorschriften bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer untersucht. Die Autorin zeigt auf, daß sich auch Art.3 Abs.1 GG anhand des für die Freiheitsrechte entwickelten Eingriffschemas prüfen läßt und damit ein sachgerechtes Instrument zur Prüfung von Lenkungsnormen zur Verfügung steht. Bei der Suche nach dem Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung werden auch finanzwissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere zur Theorie der Optimalbesteuerung mit einbezogen und dargelegt, daß diese aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Alternative zum Leistungsfähigkeitsprinzip darstellen kann. Die Steuerentlastungsvorschriften des ErbStG 1997 (Bewertungsvergünstigung, Freibetrag, Schuldenabzug, Steuerentlastungsbetrag und Stundungsmöglichkeit) werden umfassend dargestellt und verfassungsrechtlich überprüft. Die Autorin weist nach, daß die derzeit geltenden Vorschriften insbesondere auf Grund ihrer starken Typisierung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar sind. Meike Tetens wurde 1971 in Hamburg geboren. Nach einer Ausbildung zum gehobenen Dienst in der Finanzverwaltung studierte sie Jura in Hamburg, wo sie in 1998 und 2003 auch ihre beiden juristischen Staatsexamina absolvierte.