Wie Sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen
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Nach dem Grundgesetz ist der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft verboten. Wer Deutscher ist, bleibt es sein ganzes Leben lang. Wie aber ist die Lage, wenn ein Bürger freiwillig auf seine deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet? Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er zwei Staatsangehörigkeiten besitzt und die deutsche aus bestimmten Gründen ablegen will. Oder er will bewusst alle Brücken hinter sich abbrechen, um etwa nach Australien auszuwandern und dort Staatsbürger zu werden. Umfassend informieren und wohl überlegt entscheiden So ein Schritt sollte gut überlegt sein, da er eine Vielzahl von Folgen hat. Und wenn die Entscheidung einmal getroffen ist, dann stellt sich die Frage, wie es überhaupt praktisch geht, seine deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen. Aufklärung schafft ein Ratgeber aus dem Bonner Fachverlag interna, den die Juristin Christina Klein verfasst hat: „Wie Sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen“. Die Autorin zeigt sachlich präzise, doch gleichzeitig leicht verständlich auf, was möglich ist und wie man vorgehen kann. Man unterscheidet zum Beispiel zwischen dem Verzicht und der Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft. Doch was genau ist der Unterschied? Welche Behörden sind zuständig? Wo reicht man seine Verzichtserklärung ein? Welche Gebühren fallen für das Verfahren an? Und welche Rechte verliert man, wenn man nicht mehr deutscher Staatsbürger ist? Zu all diesen und vielen weiteren Fragen liefert dieser Leitfaden umfassende Informationen und praxisbewährte Tipps, die sofort umgesetzt werden können. Dieser Ratgeber erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit für alle, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft ablegen möchten.