Organhaftung und D&O-Versicherung
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Die Aktualität des Themas der Organhaftung hat jüngst wieder die Kirch/Breuer-Entscheidung des BGH vom 24.1.2006 vor Augen geführt. Sie belegt die Schwierigkeiten, im Ergebnis wie in der Begründung eine in sich schlüssige Rechtsprechung zu entwickeln. Letztlich geht es um die Entscheidung, ob Organwalter als ›Gutsverwalter‹ (fremden Vermögens) oder ›Gutsherren‹ angesehen werden und in welchem Umfang sie persönlich haften sollen. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung, in der sich der demokratisch verfasste Staat 'zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes' aus Regulierungs- und Kontrollaufgaben zurückzieht, gewinnen derartige Fragen große Bedeutung. Die Arbeit diskutiert die bisherigen Bemühungen der Rechtswissenschaft und schließt mit Vorschlägen zur Konzeption einer künftigen Unternehmens- und Organwalterhaftung. Da die Haftungsrisiken in einer durch anonyme Produktionsweise geprägten ökonomischen Realität eine Größenordnung erreicht haben, die die finanzielle Leistungsfähigkeit natürlicher Personen bei weitem überschreitet, kann der Schadenausgleich in der Praxis nur durch eine Versicherung gewährleistet werden. Die Arbeit erörtert zentrale Problemkreise der bereits heute für Organpersonen wie Geschädigte unverzichtbaren D& O-Versicherung.