Good-Time-Regelungen im Strafvollzug
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Unter dem Begriff der Good Time - Regelungen werden Zeitgutschriftensysteme im Strafvollzug zusammengefasst, nach welchen sich Gefangene durch bestimmte Leistungen (z. B. Arbeit, Ausbildung, Disziplin) nach einem bestimmten Berechnungsmodus Strafzeitverkürzungen verdienen können, wobei die Vergabe der Kredite leistungs- und/oder verhaltensbezogen und unabhängig von einer Sozialprognose erfolgt. Die Strafzeitverkürzung ist grundsätzlich allein von dem Verhalten des Gefangenen im Vollzug abhängig, kann vom Gefangenen unmittelbar beeinflusst und vorausberechnet werden. Der Gefangene erlangt dadurch eine Sicherheit über den Entlassungszeitpunkt, die andere prognoseabhängige Institute zur Strafzeitreduktion (z. B. Strafrestaussetzung zur Bewährung, Gnade, Amnestien) nicht bieten können. Die strafrechtlich-kriminologische Untersuchung befasst sich, gestützt auf eine umfangreiche Verarbeitung der internationalen Literatur und Gesetzgebung, unter einem rechtsvergleichenden Blickwinkel mit den derzeit existierenden Zeitgutschriftensystemen in den verschiedenen Anwendungsländern. Neben einem historischen Abriss zur Entwicklung der Zeitgutschriften wird ein Überblick über die Regelungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten, die Intentionen, Wirkungen und möglichen Anwendungsprobleme und deren Lösungsmöglichkeiten gegeben. Gestützt auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenentlohnung (BVerfGE 98, 169ff. vom 1.7.1998) untersucht die Verfasserin die deutsche Regelung des § 43 Abs. 6-11 StVollzG auf deren Zweck- und Verfassungsmäßigkeit, um anschließend für Deutschland einen Gesetzgebungsvorschlag zu einer möglichen Neuregelung des § 43 StVollzG zu begründen. Gerade vor dem Hintergrund der Föderalismusreform und der zu erwartenden Schaffung eigener Strafvollzugsgesetze der Länder bietet die Studie wertvolle Anregungen für eine mögliche Ausgestaltung eines Zeitgutschriftensystems im Strafvollzug, wobei die Verfasserin für eine Ausweitung der derzeit möglichen Strafzeitreduktion von 6 Tagen pro Jahr auf maximal 48 Tage pro Jahr plädiert. Abgerundet wird das Werk durch eine umfassende Darstellung der weltweit existierenden Good Time - Regelungen in den verschiedenen Anwendungsländern.