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Marken als Grundlage der Kreditsicherung

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Mit dem 1995 in Kraft getretenen Markengesetz ließ der Gesetzgeber ganze Regale in Rechtsbibliotheken zur Makulatur werden. Endlich wurde, wie schon lange von Unternehmen gefordert, die Marke zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut. Seither kann der teilweise beachtliche Wert von Marken nutzbar gemacht werden. Eine Möglichkeit ist dabei, ihn zur Besicherung von Krediten einzusetzen. Die in den letzten Jahren zunehmende Zahl an Veröffentlichungen zu diesem Thema läßt vermuten, daß dieser Gedanke in der Praxis größere Bedeutung zu gewinnen scheint. Die Arbeit zeichnet den Weg hin zur neuen Rechtslage nach und bespricht die Fragen beim Einsatz von Marken als Sicherungsmittel anhand des Lebenszyklus’ eines Sicherungsrechts. Es werden die Voraussetzungen für die Bestellung dargestellt, wobei insbesondere mit dem Nutzungspfandrecht oder der Sicherungslizenz die herkömmlichen Varianten erweitert werden. Für die Sicherungsphase werden Maßnahmen zum Schutz der Marke vor Wertverlust erörtert, bevor schließlich die Möglichkeiten der Verwertung – gerade zum Pfandrecht mit überraschenden Erkenntnissen – und die Stellung in der Insolvenz des Sicherungsgebers ausgeführt werden.

Buchvariante

2007, paperback

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