Zwischen Sondersteuerrecht und verdeckter Gewinnausschüttung
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Das Unternehmenssteuerrecht zahlreicher europäischer Staaten kennt auch heute noch Sondervorschriften für Genossenschaften. Am Beispiel Deutschlands und Italiens wird die Rechtfertigung solcher Sondervorschriften untersucht. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Frage nach der steuerrechtlichen Behandlung der genossenschaftlichen Unternehmenspolitik in Form der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder, ohne dies auf Unternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft zu beschränken. Nach der Abgrenzung der genossenschaftlichen Unternehmenspolitik als Anknüpfungsmerkmal für die steuerliche Sonderbehandlung wird das in Deutschland und Italien geltende genossenschaftliche Sondersteuerrecht dargestellt. Dieses wird in drei Gruppen eingeteilt: Steuerbefreiungen für bestimmte Genossenschaften, Regelungen zur genossenschaftlichen Rückvergütung sowie zur Förderung der Finanzierung von Genossenschaften. Zum genossenschaftlichen Sondersteuerrecht zählen nach der vorweg aufgestellten Definition nur solche Normen, deren Tatbestand wenigstens ein Merkmal mit Bezug auf Genossenschaften aufweist und deren Rechtsfolge eine von der Vergleichsgruppe der Kapitalgesellschaften abweichende Steuerbelastung herbeiführt. Sodann wird untersucht, ob die Ausgestaltung von Tatbestand und Rechtsfolge in den jeweiligen Sondersteuerrechtsnormen geeignet ist, einen sinnvollen Zusammenhang zur genossenschaftlichen Unternehmenspolitik herzustellen. Dies gelingt nur den Sondersteuerrechtsnormen der zweiten Gruppe über genossenschaftliche Rückvergütungen. Weiter wird erläutert, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland und Italien an Sondersteuerrechtsnormen (insbesondere des Unternehmenssteuerrechts) gestellt werden. Diesen werden wiederum am ehesten die Sondersteuerrechtsnormen über Rückvergütungen gerecht.