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Europäisierung des polnischen Strafrechts im Bereich der Geldwäsche

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Die Schaffung eines Europas ohne Binnengrenzen bedeutet zwar einerseits, dass für Wirtschaftsunternehmen neue Entwicklungsmöglichkeiten entstehen. Sie ermöglicht aber zugleich auch den kriminellen Vereinigungen, von der unterschiedlichen Ausgestaltung der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme und den liberalisierten finanziellen und wirtschaftlichen Strukturen zu profitieren. Diejenige Nutzenziehung, die man als Geldwäsche bezeichnet, erfolgt häufig im Rahmen der Aktivitäten organisierter Kriminalität auf dem Territorium von mehreren Ländern zugleich. Angesichts wachsender grenzüberschreitender Aktivität dieser verbrecherischen Organisationen werden sowohl auf der nationalen als auch auf der supranationalen Ebene verschiedene Maßnahmen ergriffen, die auf eine Bekämpfung des Phänomens der Geldwäsche abzielen. Die Wirksamkeit dieser Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche hängt jedoch wesentlich von einer ständigen Harmonisierung der einzelstaatlichen Maßnahmen mit den Vorgaben für eine Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinien ab. Den Gegenstand dieser Untersuchung bildet daher die Frage, inwieweit dieses Ziel aufgrund der gegenwärtigen polnischen Rechtsordnung erreicht wird.

Buchvariante

2007, paperback

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