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Arbeitnehmerentsendung nach Schweden

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Im zusammenwachsenden europäischen Markt erschliessen sich zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen des Dienstleistungssektors europaweite Absatzmöglichkeiten. Anders als Grossunternehmen verfügen diese Unternehmen im Regelfall nicht über Zweigniederlassungen oder gar ein ganzes Netz davon in europäischen Ländern ausserhalb des Firmensitzes. Bei einem Auftrag aus dem europäischen Ausland entsenden sie daher ihre Mitarbeiter, um am jeweiligen Leistungsort ihre Dienstleistung zu erbringen. Diese so genannte Arbeitnehmerentsendung ist zwar umfassend geregelt. Dennoch taucht in nahezu jedem Einzelfall die Frage nach dem anwendbaren Arbeits- und Sozialrecht auf. Dabei versuchen die europäischen Hochlohnstaaten wie Deutschland und Schweden, ihre hohen Lohnnebenkosten teilweise auf entsandte Arbeitnehmer auszuweiten, um das so genante Lohndumping zu verhindern. Das ist mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit prima facie nicht vereinbar. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die europäische Arbeitnehmerentsenderichtlinie ist diese Praxis jedoch teilweise legitimiert. Diese Studie zeigt die rechtlichen Grenzen dieser Praxis auf. Nach einer Darstellung der relevanten europäischen Normen im ersten Teil geschieht dies am Beispiel des schwedischen Vaxholmkonfliktes. Der Vaxholmkonflikt ist Gegenstand der Rechtssache 341/05 des Europäischen Gerichtshofs. Für den schwedischen Arbeitsmarkt gelten wegen der dortigen starken Stellung der Gewerkschaften einige Besonderheiten, die ebenfalls im zweiten Teil der Studie dargestellt werden. Das Buch ist empfehlenswert für alle, die im deutsch-schwedischen Rechtsverkehr tätig sind.

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2007

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