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Der Verbraucherschutz prägt die täglichen Massengeschäfte heute mehr denn je. Seine Durchsetzung sichert der Gesetzgeber durch das Verbot, zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Die herrschende Meinung versteht dieses Verbot absolut. Die auf den ersten Blick selbstverständliche Reaktion auf die Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern erscheint beim zweiten Hinsehen als übermäßige Beschränkung der privatautonomen Gestaltung von Vertragsverhältnissen. Die vorliegende Arbeit entwickelt eine Konzeption, die das aus dem Arbeitsrecht bekannte Günstigkeitsprinzip für das Verbrauchervertragsrecht fruchtbar macht. Mit dem Äquivalenzvergleich wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ein sachgerechter Ausgleich zwischen dem Anliegen des Verbraucherschutzes einerseits und der Vertragsfreiheit andererseits hergestellt werden kann.
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Das Günstigkeitsprinzip im Verbrauchervertragsrecht, Julia Nobbe
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2007
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- Titel
- Das Günstigkeitsprinzip im Verbrauchervertragsrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Julia Nobbe
- Verlag
- Utz
- Verlag
- 2007
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3831607222
- ISBN13
- 9783831607228
- Reihe
- Rechtswissenschaften
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Der Verbraucherschutz prägt die täglichen Massengeschäfte heute mehr denn je. Seine Durchsetzung sichert der Gesetzgeber durch das Verbot, zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Die herrschende Meinung versteht dieses Verbot absolut. Die auf den ersten Blick selbstverständliche Reaktion auf die Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern erscheint beim zweiten Hinsehen als übermäßige Beschränkung der privatautonomen Gestaltung von Vertragsverhältnissen. Die vorliegende Arbeit entwickelt eine Konzeption, die das aus dem Arbeitsrecht bekannte Günstigkeitsprinzip für das Verbrauchervertragsrecht fruchtbar macht. Mit dem Äquivalenzvergleich wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ein sachgerechter Ausgleich zwischen dem Anliegen des Verbraucherschutzes einerseits und der Vertragsfreiheit andererseits hergestellt werden kann.