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Das Umweltschadensgesetz (USchadG) vom 10.5.2007, das am 14.11.2007 in Kraft trat, bietet einen kompakten Überblick zur Anwendung des Gesetzes. Es setzt die europäische Umwelthaftungsrichtlinie um, die das umweltrechtliche Verursacherprinzip und die nachhaltige Entwicklung stärken soll. „Umweltschäden“ beziehen sich auf Schädigungen von Gewässern, Lebensräumen, Böden und geschützten Arten. Bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens hat der Verantwortliche, beispielsweise ein Unternehmen der produzierenden Industrie, umfangreiche Informations- und Gefahrenabwehrpflichten. Tritt ein Umweltschaden ein, ist der Verantwortliche verpflichtet, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen gemäß den relevanten Fachgesetzen (Wasserhaushalts-, Bodenschutz- und Naturschutzrecht) zu ergreifen. Er trägt zudem die Kosten für Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen, vorbehaltlich möglicher Ansprüche gegen Behörden oder Dritte. Der Leitfaden richtet sich an Rechtsanwender, die schnelle Informationen über Haftungsrisiken bei Umweltschäden benötigen, und legt besonderen Fokus auf die komplexen Beziehungen zwischen dem Umweltschadensgesetz und anderen relevanten Fachgesetzen. Er ist für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Verbandsjuristen sowie Mitarbeiter in Behörden und Verwaltungsrichter von Bedeutung.
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Das neue Umweltschadensgesetz, Bernd Becker
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- 2007
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