Die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
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Im Mittelpunkt der Diskussion um „vergabefremde“ Zwecke steht vor allem die Frage, unter welchen Voraussetzungen soziale Aspekte in ein Vergabeverfahren eingeführt werden dürfen. Insbesondere auf kommunaler Ebene ist zunehmend der Wunsch formuliert worden, die Nachfragemacht der öffentlichen Hände zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen auch außerhalb der EU einzusetzen. Kristalisationspunkt sind dabei die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, speziell das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Ausgehend von der Analyse der Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Vergabe auf den Ebenen des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts sowie des deutschen Verfassungs- und einfachen Rechts trägt der Autor mit seiner Untersuchung zur klaren Konturierung der zu beachtenden Maßstäbe bei.