Die Alterssicherung der verkammerten freien Berufe
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Die Alterssicherung der verkammerten freien Berufe, auch berufsständische Versorgung genannt, ist die öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung sowohl der selbstständig als auch der angestellt tätigen klassischen Freiberufler (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Zahnärzte). Im ersten Teil der Arbeit wird das berufsständische Alterssicherungssystem detailliert erläutert. Neben einem Überblick über die Historie der berufsständischen Versorgung erfolgt eine Einordnung dieser Pflichtversicherung in das in Deutschland vorherrschende vielschichtige System der Alterssicherung anhand des versicherten Personenkreises, der Sicherungsfunktion, der organisatorischen Strukturen, der Beitrags-und Leistungsgestaltung sowie der Finanzierung. Berufsständische Versorgungswerke werden vorherrschend über das so genannte offene Deckungsplanverfahren finanziert. Die Funktionsweise dieses versicherungsmathematischen Verfahrens wird insbesondere auch dem Nichtmathematiker am Beispiel eines Modellversorgungswerks verständlich gemacht.