Christian I.
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Von 1656 bis 1815 war die Markgrafschaft Niederlausitz Teil der sächsischen Sekundogenituren, die durch testamentarischen Beschluss des Kurfürsten Johann Georg I. an seine nachgeborenen Söhne fielen. Als Herzogtum Sachsen-Merseburg umfasste das zergliederte Territorium Besitztümer des Hochstiftes Merseburg sowie Ländereien um Delitzsch und die 1635 aus böhmischen Besitz kommende Markgrafschaft Niederlausitz. Christian I. von Sachsen-Merseburg, der als Administrator des Hochstiftes Merseburg seit 1653 im dortigen Schloss residierte, entschied sich für Lübben als Nebenresidenz. Er und seine unmittelbaren Nachfahren bauten die Stadt aus und entfalteten eine rege Bautätigkeit innerhalb und außerhalb der alten Mauern. Durch Reformen und Erlasse wurde die öffentliche Verwaltung modernisiert. So wurde beispielsweise die Allmacht regierender Landvögte abgeschafft und durch eine kollegialische Oberamtsregierung als oberste Instanz ersetzt. Der Herzog erließ Statuten für die Nebenresidenz, nach denen sich das Alltags- und Feiertagsleben zu organisieren hatte und mit denen Bürgern Verhaltensregeln wie regelmäßiger Besuch des Gottesdienstes und der maßvolle Gebrauch von Alkohol auferlegt wurden. Darüber hinaus verfasste der Herzog eine neue Landtagsordnung, welche Paragraphen zu den Zusammenkünften der Abgeordneten aus den Ständen enthielt und deren parlamentarische Tätigkeit sowie die Entscheidungsbefugnisse festlegte. Selbst eine weit reichende Brandschutzordnung erstellte der umsichtige Landesherr für die Stadt, die in der Vergangenheit infolge mangelnder Vorkehrungen wiederholt niedergebrannt war.