Umsatzsteuerrechtliche Haftungsprobleme bei der Forderungszession
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Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 hat der Gesetzgeber einen weiteren Haftungstatbestand in das Umsatzsteuergesetz eingefügt: § 13c UStG soll Ausfälle im Zusammenhang mit Forderungsabtretungen bei der Umsatzsteuer verhindern. Hintergrund der Vorschrift war der Bericht des Bundesrechnungshofes vom 03. September 2003 über Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug und Steuervermeidung. Diesem Bericht zufolge kann der Staat in einer Vielzahl von Zessionsfällen, insbesondere im Insolvenzverfahren, die Umsatzsteuer nicht mehr realisieren. Die Studie zeigt Haftungsrisiken und Auswirkungen des Haftungstatbestandes in der Praxis auf. In der Folge werden praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Haftung entwickelt.