Der US-amerikanische "Sarbanes-Oxley Act of 2002"
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Alle Gesellschaften, die an einer US-Wertpapierbörse notieren, müssen bei der Securities and Exchange Commission (SEC) registriert werden. Diese Emittenten unterliegen verschiedenen Berichterstattungspflichten. Foreign private issuers (ausländische Emittenten) haben ua Jahresberichte (auf Formblatt 20-F) bei der SEC einzureichen. Alle Gesellschaften, die diesen Berichterstattungspflichten unterliegen, werden vom Geltungsbereich des Sarbanes-Oxley Act (SOX) erfasst. Gem Sec 301 SOX haben alle Mitglieder eines Audit Committee (= Ausschuss des board of directors, der das Rechnungswesen, das Finanzberichtswesen und die Abschlussprüfung des Emittenten überwacht) unabhängig zu sein. Mitglieder des board oder Aufsichtsrates dürfen vom Emittenten keine zusätzlichen direkten oder indirekten Vergütungen erhalten. Darüber hinaus darf es sich bei den Board- oder Aufsichtsratsmitgliedern nicht um affiliated persons des Emittenten handeln. Daraus ergeben sich für an der NYSE notierende österreichische Aktiengesellschaften erhebliche Konsequenzen. Aufsichtsratsmitglieder, mit denen das Management einen Beratungsvertrag abschließt, dürfen nicht Mitglieder im Audit Committee sein. Die Tatsache, dass sog affiliated persons nicht als unabhängig gelten, hat Auswirkungen auf die Besetzung der Prüfungsausschüsse (diese sind mit dem Audit Committee vergleichbar) in Konzernen. Die Mitgliedschaft von ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und Arbeitnehmervertretern im Audit Committee (im Kontext des SOX und den damit verbundenen SEC-Durchführungsverordnungen) ist ein weiterer Untersuchungsgegenstand. Darüber hinaus wird im Rahmen der Arbeit geprüft, ob die Einrichtung eines institutionalisierten Beschwerdesystems (Mitarbeitern des Emittenten soll es ermöglicht werden, sich über Vorgänge im Zusammenhang mit dem Rechungswesen, dem internen Kontrollsystem und der Abschlussprüfung zu beschweren, ohne Konsequenzen der Unternehmensführung befürchten zu müssen) durch das Audit Committee mit dem österreichischen Recht kompatibel ist. Im Hinblick auf die bei der SEC eingereichten Jahresberichte (20-F) existieren für die Chief Executive Officers (CEOs) und Chief Financial Officers (CFOs) von foreign private issuers gem Sec 302 und Sec 906 SOX umfangreiche Bestätigungspflichten (certifications). Sie haben persönlich zu bestätigen, dass die bei der SEC eingereichten Berichte richtig bzw vollständig sind, und dass effektive interne Publizitäts- und Finanzkontrollsysteme im Unternehmen installiert worden bzw vorhanden sind. Im Rahmen der Arbeit wird ua geklärt, wer in einer österreichischen AG (und auch in einer österreichischen monistischen SE), die dem SOX unterworfen ist, für die Abgabe der entsprechenden Zertifizierungen herangezogen werden kann bzw muss. Besonders brisant ist die Fragestellung, ob die Gesamtverantwortung des Vorstandes mit der individuellen Bestätigungspflicht vereinbar ist. Darüber hinaus wird untersucht, ob es die durch den SOX geforderte Bestätigungspflicht einem Kläger erleichtert, gegenüber einem beklagten CEO oder CFO im Falle von falschen Bestätigungen (direkt vom CEO oder CFO) Schadenersatz zu erlangen. In diesem Kontext wird vor allem auf Rule 10b-5 und dem Erfordernis von scienter bzw recklessness eingegangen. Schließlich folgt eine Erörterung darüber, ob österreichische Aktionäre im Zusammenhang mit der Bestätigungspflicht in den USA klagen dürfen.