Künstlersozialversicherung
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Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob die Arbeitgeber die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten. Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse (KSK) nur unzureichend wahrgenommen. Durch die Neuregelung werden die Abgabepflichtigen Arbeitgeber lückenlos erfasst und die Einnahmen der Künstlersozialkasse massiv erhöht. Viele Unternehmen haben von der „Künstlersozialversicherung“ noch nichts erfahren und rechnen überhaupt nicht damit, dass sie zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehören. Und: Die Künstlersozialabgabe wird rückwirkend für fünf Jahre erhoben. Das Werk erläutert die Voraussetzungen der Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten nach dem KSVG und die Künstlersozialabgabepflicht der Unternehmen anhand aktueller Rechtsprechung. Besondere Berücksichtigung finden die den Unternehmen auferlegten Aufzeichnungspflichten und die Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger, welche der (Steuer-)Berater kennen muss.