Nationalflaggen
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Mit diesem Büchlein wird eine „Trilogie“ vollendet: von den „Feiertagen“ (1987) über die „Nationalhymnen“ (2007) bis zu den „Nationalflaggen“ (2008). Verfassung ist hier schon prima facie „als Kultur“ zu begreifen. Vor dem Hintergrund des vom Verfasser seit 1982 entwickelten kulturwissenschaftlich-verfassungsvergleichenden Ansatzes werden (erstmals) weltweit mehr als 191 Flaggen-Beispiele historisch, verfassungstextlich, kulturgeographisch, farbenpsychologisch und graphisch-geometrisch in verfassungsjuristischer Weise erarbeitet - bereichert durch Analogien zu Aussagen von Dichtern und Werken von Malern in Sachen Flaggen und Farben, nicht zuletzt ist Goethes Farbenlehre ergiebig. Jüngste Textstufen deuten auf eine „Parlamentarisierung“ der Nationalflaggen. Neueste Beispiele für symbolmächtige und in jeder Hinsicht gelungene Nationalflaggen finden sich in Afghanistan und im Kosovo. Parallel geführt ist die Erfassung der weltweiten Präsenz von Nationalflaggen in der Verfassungswirklichkeit, dargestellt im Spiegel deutscher Print-Medien eines Zeitraums von sechs Monaten. (Die Fahnen Tibets wehen derzeit weltweit.) Maximen zu einer dem Typus Verfassungsstaat angemessenen guten „Flaggenpolitik“ und die Entwicklung eines „konstitutionalisierten Flaggen-Völkerrechts“ beschließen diese Monographie.