Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Verschmelzung von Unternehmen
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Bei der Verschmelzung von zwei Unternehmen muss der Vertrag darüber konkret festlegen, was daraus für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen folgt (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG). Parallel dazu besteht auch eine Unterrichtungspflicht der Arbeitnehmer gemäß § 324 UmwG n. F. i. V. m. § 613 a Abs. 5 BGB, sofern mit der Fusion ein Betriebsübergang verbunden ist. Wie viel Raum den arbeitsrechtlichen Pflichtangaben im Verschmelzungsvertrag gegeben werden muss, ist indessen umstritten. Thorsten Doublet geht zunächst auf die Unterrichtungsverpflichtung ein. Dabei beleuchtet er auch die Konformität des deutschen Umsetzungsaktes mit den in der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG enthaltenen Vorgaben. In einem zweiten Schritt untersucht Doublet, in welchem Umfang die arbeitsrechtlichen Pflichtangaben in Verschmelzungsverträgen dargestellt werden müssen. Auf diesen Ergebnissen aufbauend erörtert er, ob der in § 324 UmwG n. F. Angepasste Verweis den Streit um die Darstellungstiefe der arbeitsrechtlichen Pflichtangaben neu beeinflusst. Das abschließende Kapitel analysiert, inwiefern der Registerrichter bei der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister die Befugnis besitzt, die Fusion abzulehnen, wenn er den Umfang der im Verschmelzungsvertrag dargestellten arbeitsrechtlichen Pflichtangaben nicht für ausreichend hält.