Taschenlexikon Beihilferecht Ausgabe 2008
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Ansprüche bei Krankheit, Pflege, Geburt Die aktuellen Änderungen im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht sind grundlegend, zumal gegebenenfalls Entscheidungen über eine Neuausrichtung des Krankenversicherungsschutzes zu treffen sind, letztlich auch mit Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsbeiträge. Bei der privaten Krankenversicherung kann sich die Frage eines Wechsels zu einem anderen Krankenversicherer oder eines Übertritts in den Basistarif des eigenen oder fremden Unternehmens stellen. Diese Entscheidungen können vom Umfang der mitgehenden Altersrückstellungen abhängig sein. Die Gesetzliche Krankenversicherung hat sich geöffnet für Pflichtangebote (ergänzend zu den Standardleistungen), z. B. Hausarzttarife und andere Formen der vernetzten Versorgung, aber auch für eine Reihe von Wahltarifen. Letztere können für Beihilfeberechtigte besonders interessante Tarife sein. Hier sind besonders Wahltarife mit Selbstbehalten und Beitragsrückzahlung, aber auch Kostenerstattungstarife zum Ausgleich ungedeckter Kosten zu nennen. Die Ausgabe 2008 befasst sich ferner mit dem zum 1.7.2008 geänderten Pflegeversicherungsrecht und den sich daraus ergebenden beihilferechtlichen Folgen, ausgehend von den erhöhten bzw. erweiterten Leistungen. Das vom Bundesrecht abweichende Beihilferecht Bayerns und Nordrhein-Westfalens wurden angepasst. Weitere Ausführungen betreffen die Beihilfe zu Arzneimitteln und neueren Behandlungsmethoden. Ergänzungen erfolgten darüber hinaus beispielsweise auch zu Aufwendungen einer Begleitung bei Krankenhausbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation.