Waffenrecht aktuell
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Waffenrechtsnovelle 2017 Mit der aktuellen Waffenrechtsnovelle vom Juli 2017 setzt der Gesetzgeber die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele um. Die Neuregelungen wirken sich nicht nur auf Verwaltungspraxis und Waffenbesitzer aus. Sie sind auch für die nicht zu unterschätzende Anzahl jener von Interesse, die beispielsweise infolge eines Erbfalles in den Besitz von nichtregistrierten – und damit illegalen Waffen – gelangen. Das Waffengesetz Die Broschüre aus der Reihe »Schnell informiert« enthält das vollständige Waffengesetz: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–3) Umgang mit Waffen und Munition (§§ 4–42a) Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse (§§ 4–9) Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen (§§ 10–12) Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen (§§ 13–20) Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer (§§ 21–28a) Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes (§§ 29–33) Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten (§§ 34–39) Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen (§ 39a) Verbote (§§ 40–42a) • Sonstige waffenrechtliche Vorschriften (§§ 43–50) • Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51–54) • Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes (§§ 55–57) • Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften (§§ 58–60) Gesetze und Verordnungen in Auszügen Darüber hinaus beinhaltet die Broschüre Auszüge aus folgenden Gesetzen und Verordnungen: Allgemeine Waffengesetz-Verordnung: § 13 (Aufbewahrung von Waffen und Munition) § 14 (Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich) § 30 (Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland) § 31 (Anzeigen) § 34 (Ordnungswidrigkeiten) • Beschussgesetz: § 1 (Zweck, Anwendungsbereich) § 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller) § 4 (Ausnahmen von der Beschusspflicht) § 6 (Prüfzeichen) § 8a (Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung) § 9 (Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen) § 20 (Zuständigkeiten) § 21 (Bußgeldvorschriften) § 22 (Übergangsvorschriften) • Beschussverordnung: § 9 (Aufbringen der Prüfzeichen) § 17 (Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten) § 20 (Zulassungszeichen) Anlage II mit den Abbildungen 1 bis 12 • Sprengstoffgesetz: § 1 (Anwendungsbereich) § 7 (Erlaubnis) § 40 (Strafbarer Umfang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr) § 41 (Ordnungswidrigkeiten) • Kriegswaffenkontrollgesetz: § 1 (Begriffsbestimmung) § 2 Herstellung und Inverkehrbringen) § 3 (Beförderung innerhalb des Bundesgebietes) § 13 (Sicherstellung und Einziehung) § 13a (Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen) § 22 (Ausnahmen) § 22b (Verletzung von Ordnungsvorschriften) Anlage zu § 1 Abs. 1 (Auszug)