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Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit

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Kooperationen haben in der heutigen Kommunalpraxis einen hohen Stellenwert. Sie gelten derzeit als einer der wichtigsten Handlungsansätze für Reformen auf der Kommunal- und Landesebene. In Niedersachsen ist das als Landesrecht fortgeltende Reichszweckverbandsgesetz (RZVG) vom 7. Juli 1939 relativ spät durch eine eigenständige landesrechtliche Regelung ersetzt worden. Erst im Jahre 2004 trat das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) an die Stelle des RZVG. Damit ist das Recht der kommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen auf eine neue Grundlage gestellt worden, die weit über die bisherigen Kooperationsformen hinausgeht. Diese neue landesgesetzliche Regelung wirft einige spezifische Rechts- und Auslegungsfragen auf, zwingt aber auch zur erneuten Behandlung rechtsdogmatischer Grundsatzfragen. Der Autor befasst sich im Wesentlichen mit drei Facetten des kommunalen Kooperationsrechts: der Historie, den möglichen Kooperationsgegenständen und dem Verhältnis der Kooperation zur Fusion.

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Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, Christian Nordholtz

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2008
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