Gewährleistung und Rückgriff beim Kauf neuer industriell hergestellter Massengüter in der Lieferkette
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Beim Kauf industriell hergestellter Massengüter richtet sich das primäre Interesse des Käufers auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. Wird der Käufer in seiner Erwartung enttäuscht, so hat er einen Anspruch auf Nacherfüllung in den Formen der Nachbesserung und Nachlieferung. Parallel dazu bestehen eventuell Ansprüche aus einer Garantie. Macht der Käufer seine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend, so wird dieser seinerseits versuchen, im Rahmen der Lieferkette seinen jeweiligen Lieferanten in Regreß zu nehmen. Der Verfasser untersucht in einem ersten Teil die im Hinblick auf das Interesse des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte nebst ihren Grenzen sowie Ansprüche aus einer eventuellen Garantie. Neben den Ansprüchen des Käufers behandelt der Verfasser die Rechte des Verkäufers gegenüber dem Käufer einerseits und die Möglichkeiten des Rückgriffs im Rahmen der Lieferkette bis zum Hersteller andererseits. Dabei geht er auf die seit dem Inkrafttreten des reformierten Schuldrechts im Jahr 2002 erschienene sehr umfangreiche Literatur sowie die zwischenzeitlich ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ein. Im zweiten Teil wendet sich der Verfasser der Frage zu, inwieweit von der zuvor dargestellten gesetzlichen Regelung vertraglich abgewichen werden kann, wobei die Vertragsbeziehungen zwischen Verbraucher und Unternehmer und Unternehmern untereinander gesondert untersucht werden.