Die Haftung des Kommanditisten
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Die Kommanditgesellschaft ist jedem Juristen vertr, ebenso sind es die Vorschriften zur beschränkten Haftung des Kommanditisten. Gleichwohl treten immer wieder Fälle auf, in welchen Kommanditisten, die vermeintlich ihre Einlage längst erbracht haben und sich deshalb in Sicherheit wähnen, mit Ansprüchen von Gesellschaftsgläubigern überzogen werden. Der Verfasser beschäftigt sich einerseits mit der Frage der Haftung des Kommanditisten, wenn die KG dem gesetzlichen Leitbild entspricht und andererseits mit der Frage, ob und gegebenenfalls wie sich seine Haftung verändern kann, sofern von diesem Leitbild abgewichen wird. Nach einer kurzen Darstellung der historischen Entwicklung der vielfältigen Erscheinungsformen der KG werden zunächst die Vermögensrechte und -pflichten des Kommanditisten und die Systematik der Kommanditistenhaftung überprüft. Im Anschluss daran erfolgt die Untersuchung der Frage, was eigentlich das geschützte Vermögen der KG ist. Im Rahmen dessen wird zunächst überprüft, welcher Rechtsnatur die Personengesellschaft entspricht und ob es das Modell der Gesamthand überhaupt noch bedarf. Anschließend wird untersucht, ob und wie sich die Haftung des Kommanditisten bei Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Regelungen verändern kann und wie sich Veränderungen innerhalb der Gesellschaft auf die Haftung des Kommanditisten auswirken können.