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Mord und Totschlag (§§ 211 - 213 StGB)

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Die normgenetische Untersuchung von „Mord und Totschlag“ zeichnet die Bemühungen der letzten zweihundert Jahre nach, Mord und Totschlag gegen einander abzugrenzen. Die moderne Geschichte der Differenzierung von Mord und Totschlag begann erstmals im bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 und erfuhr dann über die Normierung im Reichsstrafgesetzbuch und die Abschaffung der Todesstrafe 1949 die bis heute geltende Konzeption. Die Autorin setzt sich mit den unterschiedlichen legislativen Lösungsmodellen, der „Verwerflichkeitslösung“, der „Überlösung“ und dem „Gefährlichkeitsmodel“ auseinander, analysiert die Rechtsprechung und Reformbestrebungen und kommt zu dem Ergebnis, dass der Erfolg künftiger Reformbemühungen von der Herstellung eines Konsenses in diesen Fragen abhängen wird. Aus dem Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Grundlagen 1. Kapitel: Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden 2. Kapitel: Historische Grundlegung: Deutsches Partikularrecht 2. Teil: Entwicklung seit 1870 3. Kapitel: Reichsstrafgesetzbuch 4. Kapitel: Initiativen bis zum Beginn der Strafrechtsreform 5. Kapitel: Beginn der Strafrechtsreform 6. Kapitel: Weimarer Republik 7. Kapitel: Zeit des Nationalsozialismus 8. Kapitel: Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 3. Teil: Zusammenfassung und Schlussbetrachtung 9. Kapitel: Zusammenfassung 10. Kapitel: Schlussbetrachtung

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Mord und Totschlag (§§ 211 - 213 StGB), Katharina Linka

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Erscheinungsdatum
2008
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