Das "absichtslos-dolose Werkzeug"
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Mit dem Begriff des „absichtslos-dolosen Werkzeugs“ wird jede/r Jurastudent/in bereits im Rahmen des Grundstudiums konfrontiert; meist anhand des berühmt gewordenen „Gänsebuchtfalls“, über dessen ursprüngliche Variante das Reichsgericht vor nunmehr fast 100 Jahren zu entscheiden hatte (RGSt 48, 58 f.). Obgleich die Probleme, die sich hinter dem Schlagwort verbergen, in der Strafrechtswissenschaft also seit langem bekannt sind, herrscht bis heute Streit darüber, welche Lösung sachgerecht ist. Grund genug, sich nochmals eingehend mit dieser Thematik zu befassen. Im Kern handelt es sich um ein Sujet der allgemeinen Beteiligungslehre. Folglich setzt sich der Autor zunächst mit deren Grundlagen auseinander. Behandelt werden insbesondere die verschiedenen Ansätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme. Sodann wird das Wesen der mittelbaren Täterschaft näher beleuchtet. Hierbei geht Witzigmann unter anderem ausführlich auf die Bedeutung des Verantwortungsprinzips sowie des Autonomie- bzw. Selbstverantwortungsprinzips ein. Jenseits der beteiligungsrechtlichen Problematik müssen auch schwierige Fragen aus dem Besonderen Teil des Strafrechts beantwortet werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die unterschiedliche Auslegung des Absichtsbegriffs bei den verschiedenen Absichtsdelikten. Neue Brisanz gewann das Thema durch das 1998 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG), im Zuge dessen die Tatbestände vieler Absichtsdelikte um eine altruistische Absichtsvariante erweitert wurden. Infolge dieser Gesetzesnovelle herrscht bis heute Unsicherheit darüber, ob die Rechtsfigur des „absichtslos-dolosen Werkzeugs“ überhaupt noch einen Anwendungsbereich hat. Auch auf diese Frage versucht Witzigmann in seinem Werk eine Antwort zu liefern. Sämtliche Aspekte des Themenkreises werden umfassend und mit dogmatischem Tiefgang behandelt. Der Autor gibt den aktuellen Diskussionsstand ausführlich wieder und präsentiert schließlich einen eigenen Lösungsvorschlag.