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Zerschlagungsabwendende Verfahren im deutschen und italienischen Insolvenzrecht

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Das deutsche und das italienische Insolvenzrecht halten zum Zweck der Zerschlagungsabwendung - d. h. der Sanierung und Fortführung eines insolventen Unternehmens - verschiedene Instrumente bereit. Mit Blick auf das deutsche Recht ist vor allem das Insolvenzplanverfahren zu nennen. Aber auch das Eigenverwaltungsverfahren und die übertragende Sanierung können zur Zerschlagungsabwendung genutzt werden. Das italienische Recht kennt anders als das deutsche Recht kein einheitliches Insolvenzverfahren. Es unterscheidet (im Hinblick auf zerschlagungsabwendende Verfahren) zwischen Ausgleich, Umschichtungsabkommen, Sanierungsplan, Zwangsausgleich und der außerordentlichen Verwaltung. Ein Großteil dieser Verfahren wurde durch die Reform der Jahre 2005-2007 wesentlich umgestaltet. Lisa Busch erörtert in einer rechtsvergleichend angelegten Gegenüberstellung zentrale Themenbereiche, die für den „Erfolg“ einer insolvenzrechtlichen Sanierung grundlegende Bedeutung haben - beispielsweise die Verwalterauswahl, den Personalabbau und die Beschaffung frischen Kapitals. Dabei zeichnet die Verfasserin die Entwicklung des italienischen Insolvenzrechts infolge seiner jüngsten Reform nach und geht auch auf den aktuellen Sanierungsfall „Alitalia“ ein. Auf dieser Grundlage entwickelt sie schließlich abwägend konkrete Empfehlungen für die Gestaltung des deutschen Rechts.

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Zerschlagungsabwendende Verfahren im deutschen und italienischen Insolvenzrecht, Lisa Busch

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2009
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