Rechtsfragen zu business improvement districts
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Innerstädtische Geschäftsstraßen stehen unter wachsendem Konkurrenzdruck durch Einkaufszentren. Die bisher verfolgten Strategien zur Aufwertung der traditionellen Standorte durch freiwillige Initiativen scheiterten jedoch häufig am „Trittbrettfahrer-Problem“. Das in Nordamerika entwickelte Konzept der Business Improvement Districts soll hier Abhilfe schaffen. Ein Business Improvement District ist ein abgegrenztes Geschäftsquartier, in dem aufgrund privater Initiative und befristeter hoheitlicher Errichtung Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Besondere liegt dabei darin, dass die Finanzierung über eine aufgrund eines Gesetzes von allen Grundstückseigentümern erhobene Abgabe erfolgt. Das vorliegende Gutachten setzt sich umfassend mit den Rechtsfragen auseinander, die sich im Zusammenhang mit der Einführung von Business Improvement Districts in das deutsche Recht stellen. Insbesondere werden die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abgabenpflicht und die Anforderungen des Demokratieprinzips an das Rechtsinstitut erörtert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die beihilfen- und vergaberechtliche Relevanz des Konzepts.