Beihilfevorschriften des Bundes
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Die bisherigen Beihilfevorschriften des Bundes genügten nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Urt. d. BVerwG vom 17.6.2004). Im Februar 2009 ist daher die neue Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen wurde zeitgleich wirksam. Die Verordnung regelt und strukturiert das Beihilferecht für die Bundesbeamtinnen und -beamten grundlegend neu und enthält zahlreiche neue Begriffe und Verweisungen. Das Beihilferecht des Bundes ist kraft entsprechender landesgesetzlicher Bestimmungen auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Berlin, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (z. T. mit Modifikationen) anwendbar, so dass die Neuerungen auch hier gelten. Die weitreichenden Veränderungen im Beihilferecht des Bundes erfordern erhebliche Anstrengungen der Betroffenen, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Die Broschüre informiert die Nutzer schnell und umfassend und unterstützt die praktische Arbeit. Die Textausgabe enthält neben der aktuellen Verordnung und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift auch eine Synopse sowie eine Einführung, welche die Neuerungen schwerpunktmäßig darstellt. Sie ist ein ideales Nachschlagewerk für die Festsetzungsstellen der Dienstbehörden und Versorgungsstellen sowie für Beihilfeberechtigte.