Mitbestimmung in einer monistischen europäischen Aktiengesellschaft
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Mit der Europäischen Aktiengesellschaft besteht für die Unternehmen erstmals in Deutschland die Möglichkeit anstelle des ihnen bekannten dualistischen Führungssystems mit Aufsichtsrat und Vorstand das monistische System mit nur einem Verwaltungsrat zu wählen. Es stellt sich daher die Frage, wie sich die unternehmerische Mitbestimmung, die bislang ebenfalls nur auf das dualistische System ausgerichtet war, im monistischen System verändert. Zur Auslegung der Bestimmungen zur SE und zu den Chancen einer Mitbestimmungsvereinbarung will dieses Werk auch auf Grundlage des Vergleichs zur Rechtspraxis in Luxemburg, das eine unternehmerische Mitbestimmung im monistischen System bereits seit Jahrzehnten kennt, Vorschläge anbieten.