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Das Petitionsrecht und die Ausgestaltung des Petitionsverfahrens zum Landtag des Freistaates Sachsen

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Gegenstand der Arbeit ist das Petitionsgrundrecht wie es auf Bundesebene im Grundgesetz durch Art. 17 und auf landesverfassungsrechtlicher Ebene im Freistaat Sachsen durch Art. 35 der Sächsischen Verfassung gewährt wird. Nach einem Überblick über die geschichtlichen und insbesondere verfassungsgeschichtlichen Wurzeln des Petitionsrechts befasst sich der Autor mit der Entwicklung des Petitionsrechts in Deutschland und behandelt dabei auch das Eingabenrecht der DDR, wobei dessen Rechtsnatur und Funktion beleuchtet wird. Anschließend wird auf die Entwicklung in Sachsen bis zum heutigen Verfassungsstand eingegangen. In der weiteren Folge wird der Inhalt des heutigen Petitionsrechts nach Art. 17 Grundgesetz und Art. 35 der Sächsischen Verfassung behandelt. Der Begriff der Petition, Formerfordernisse, der personale Geltungsbereich, Petitionsadressaten und die statusrechtliche Position des Petenten werden herausgearbeitet. Sodann wird auf die Rechtsnatur des Petitionsbescheides und die Möglichkeiten bei einer Verletzung des Petitionsrechts eingegangen. Im nächsten Teil der Arbeit wird das Verhältnis zwischen der grundgesetzlichen Regelung und der der Landesverfassung erläutert. Im Anschluss hieran werden die Funktion und die Bedeutung des Petitionsgrundrechts dargestellt. Schließlich unterzieht der Autor die Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens der Petition an den Landtag des Freistaates Sachsen einer Untersuchung, betrachtet die konkrete Behandlung der zwischen 2002 und 2006 an den Sächsischen Landtag gerichteten Petitionen und nimmt zur Ausgestaltung des Verfahrens und dessen Geeignetheit zur effektiven Grundrechtsgewährung Stellung.

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2009

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