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Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009)

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Durch die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009) soll diese insgesamt strukturell vereinfacht und gestrafft werden. Der Anwendungsbereich der HOAI ist auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt worden, um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen. Die Honorarfestsetzung wird mit Hilfe des sog. Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nunmehr die Baukosten, die auf Grund der Entwurfsplanung berechnet werden. Durch eine Bonus-Malus-Regelung werden neue Anreize zum kostensparenden und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen. Die Vorgabe verbindlicher Honorarsätze wird im Wesentlichen auf Planungsleistungen beschränkt. Beratungsleistungen können künftig frei vereinbart werden; unverbindliche Tabellenwerte bleiben aber als Orientierung erhalten. Durch den Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit und wirtschaftlich vernünftiges und marktgerechtes Kalkulieren der Büros ermöglicht. Die Tafelwerte werden durchgängig um 10 % angehoben. Die vorliegende Textausgabe umfasst neben der HOAI 2009 auch die Regierungsbegründung mit Erläuterung der einzelnen Vorschriften. Sie ist daher das ideale Arbeitsmittel für Architekten und Ingenieure, um sich mit der HOAI 2009 als novellierter, alltäglicher Arbeitsgrundlage vertraut zu machen.

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2009

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