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Die Abwrackung von Seeschiffen in Nicht-OECD-Staaten
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Wenn Seeschiffe zum Abwracken in Drittländer gebracht werden, findet die Abfallverbringungsverordnung grundsätzlich Anwendung, da diese Schiffe als Abfall einzustufen sind. Aus der Internationalität der Seeschifffahrt ergeben sich jedoch Schwierigkeiten bei der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung. Im Zuge der Erörterung der Voraussetzungen für die Genehmigung der Verbringung werden diese Anwendungsprobleme herausgearbeitet. Überlegungen zur Lösung der Anwendungsschwierigkeiten durch Ergänzung der Verordnung um die einschlägigen Regelungen des Schiffsrecyclingübereinkommens bilden den Schluss der Studie.
Buchvariante
2009, paperback
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