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Das kommunale Örtlichkeitsprinzip ist in den Gemeindeordnungen der Bundesrepublik Deutschland verankert und bildet eine zentrale Säule des Kommunalwirtschaftsrechts. Es besagt, dass die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommune auf das örtliche Gebiet beschränkt sein sollte, da kommunale Unternehmen nur innerhalb ihrer Verbandskompetenz agieren dürfen. Gemeinden werden nicht als Marktakteure anerkannt, da sie als staatliche Institutionen im Wettbewerb mit privaten Unternehmen gesehen werden. Diese Sichtweise ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da Gemeinden zunehmend privatrechtliche Gesellschaftsformen nutzen und oft gemeinsam mit privaten Akteuren wirtschaftlich tätig sind. Das Örtlichkeitsprinzip schränkt die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit kommunaler Unternehmen erheblich ein, insbesondere wenn sie unter dem Druck nicht-kommunaler Wettbewerber stehen und außerhalb ihrer Gemeindegrenzen nicht ausreichend am Wettbewerb teilnehmen können. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Energiesektor. Diese Untersuchung widmet sich der Analyse eines bislang unzureichend diskutierten Problems an der Schnittstelle von kommunalem Wirtschaftsrecht und EG-Recht, um es aus der Perspektive des EG-Rechts umfassend zu beleuchten und zur Diskussion zu stellen.
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Die Vereinbarkeit des kommunalen Örtlichkeitsprinzips mit dem Recht EG-Recht, Ulrich Ehricke
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- 2009
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