Kollektivrechtliche Vereinbarungslösungen im Bereich der Arbeitnehmerbeteiligung
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Im deutschen nationalen Recht dominiert bislang die Einteilung in betriebliche und Unternehmensmitbestimmung die Gesetzeslage. Dagegen stehen im Europäischen Raum unterschiedliche Ausprägungen der Einbeziehung von Arbeitnehmern bei betrieblichen und unternehmerischen Maßnahmen nebeneinander. Hier hat sich deshalb der Begriff „Arbeitnehmerbeteiligung“ als Oberbegriff für unterschiedliche Beteiligungsformen eingebürgert hat. Diese verschiedenen Formen der Arbeitnehmerbeteiligung sind auf Europäischer Ebene wiederum zunehmend der Organisation durch Vereinbarungen überlassen. Überhaupt erfreut sich dieses flexiblere Instrument allgemein zumindest theoretischer Beliebtheit, entlastet es doch den - europäischen wie nationalen - Gesetzgeber von zwingend formulierten Eingriffen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Untersuchung von Sven Donner mit Detailfragen, die bei der oberflächlichen rechtspolitischen Vereinbarungseuphorie meist zu kurz kommen, und spürt den rechtstechnischen Möglichkeiten und Problemen nach. Das Ausgangsmaterial de lege lata ist reichhaltig, aber auch heterogen und unvollständig. Eine kritische Sichtung soll deshalb die Verbesserung der Rechtstechnik de lege ferenda befördern und ein Programm für einen tauglichen Rechtsrahmen für Vereinbarungslösungen entwickeln. Die praktische Relevanz der Untersuchung ist ohne weiteres deutlich, etwa angesichts der Gründung der Porsche SE und deren Verhältnis zur VW-Übernahme, aber auch etwa der Rolle europäischer Betriebsräte bei Stilllegungskonflikten. Diese praktischen Fälle zeigen, dass „bloße“ Organisationsregeln sehr wichtig sind. Dies gilt auf höherer (Konzern-)Ebene und im grenzüberschreitenden Bereich umso mehr. Schon die Rivalitäten verschiedener Standorte verdeutlichen die mangelnde Homogenität von Arbeitnehmerinteressen.