Außervertragliche Haftung für Schäden Dritter beim Gefahrguttransport mit Binnenschiffen nach nationalem Recht sowie den völkerrechtlichen Abkommen CRTD und CRDNI
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Auf europäischen Wasserwegen werden große Mengen Gefahrgüter transportiert, für die die Transportmodi Bahn und LKW keine ausreichende Kapazität bieten würden. Dabei ist die Binnenschifffahrt der sicherste Verkehrsträger. Dennoch werden regelmäßig Rechtsgüter am Schiffsverkehr Unbeteiligter großen Gefahren ausgesetzt und bisweilen geschädigt. Bislang werden im Binnenschifffahrtsrecht Gefahrgutschäden im Rahmen der summenmäßig beschränkbaren Verschuldenshaftung reguliert. Dieses System ist unbefriedigend und führt zu einer Ungleichbehandlung des Gefahrgutrisikos. Das vorliegende Werk zeigt diese Mängel auf und schlägt als Lösung die Einführung einer Gefahrgutsonderhaftung vor. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Mannheimer Förderpreis zum Binnenschiffahrtsrecht 2009.